Ausbildung Ordinationsassistenz

Am 01.01.2013 ist das neue Berufsgesetz für medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz) in Kraft getreten. Es beinhaltet wesentliche Neuerungen der Berufsbilder der einzelnen Fachbereiche, speziell für Ordinationsassistenten/innen, die zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen zählen.

All jene Ordinationsgehilfen/innen, die bereits über eine Berufsberechtigung gemäß MTF-SHD-Gesetz verfügen, sind mit Inkrafttreten des MAB-Gesetzes zum 01.01.2013 berechtigt, die Tätigkeiten der Ordinationsassistenz auszuüben und die Berufsbezeichnung Ordinationsassistent/in zu führen, soweit sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Ob diese vorliegen, wie zum Beispiel die Blutabnahme, entscheidet die /der delegierende Ärztin/Arzt. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachschulung oder Anleitung durch die/den Ärztin/Arzt.

Übergangsbestimmung:

All jene Personen, die bis 31.12.2013 eine Ausbildung zum/zur Ordinationsgehilfen/in nach den Bestimmungen des MTF-SHD-Gesetzes begonnen haben und diese bis 30.06.2014 erfolgreich absolvieren, sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, sind zur Ausübung des neuen Berufsbildes „Ordinationsassistenz“ berechtigt.

Für jene Ordinationsangestellten ohne Ausbildung, besteht die Möglichkeit, ihre Berufsbezeichnung in „Ordinationsassistenz in Ausbildung“ abzuändern und so unter Anleitung und Aufsicht bereits das Tätigkeitsspektrum der neuen Ordinationsassistenz auszuüben, wenn sich die Ärztin/der Arzt vergewissert hat, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Ordinationsassistenten/innen in Ausbildung müssen die entsprechende berufsbegleitende theoretische Ausbildung innerhalb von drei Jahren erfolgreich absolvieren.

Die Ausbildung umfasst 660 Stunden, wobei die theoretische Ausbildung aus 310 Stunden und die praktische Ausbildung aus 350 Stunden besteht.

Die Ausbildung in der Ordinationsassistenz kann gemäß § 25 Abs. 1 MAB-Gesetz auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses ( = duale Ausbildung) zu

  • einem/einer niedergelassenen Arzt/Ärztin,
  • einer ärztlichen Gruppenpraxis,
  • einem selbständigen Ambulatorium oder
  • einer Sanitätsbehörde

erfolgen. Die theoretische Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem entsprechenden Lehrgang.

Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung hat innerhalb von drei Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Berufsbild:

Das Tätigkeitsfeld des/der Ordinationsassistenten/in umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowie administrative Tätigkeiten in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht.

 

FÖRDERUNG für Angestellte:

Wenn Sie aktuell schon bei einem Arzt angestellt sind, wird die Ausbildung auch über das AMS finanziert – dies wäre dann eine Qualifizierungsförderung für Angestellte!

Während Ordinationsgehilfen/innen im Rahmen des MTF-SHD Gesetzes eher „einfache Hilfsdienste bei ärztlichen Verrichtungen“ durchführen konnten, führt die neu geregelte Ordinationsassistenz zu einer Erweiterung des Tätigkeitsspektrum und es erfolgt nun nach dem MAB-Gesetz die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen.

Der Tätigkeitsberiech der Ordinationsassistenz umfasst somit folgende Bereiche:

  • die Durchführung einfacher Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen
  • die Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und standardisierten Blut-Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren einschließlich der Blutabnahme aus den Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik
  • die Blutabnahme aus den Venen, ausgenommen bei Kindern
  • die Betreuung der Patientinnen und Patienten und
  • die Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte und sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung
  • die Durchführung der für den Ordinationsbetrieb erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten
  • erfolgreich absolvierte 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschlussprüfung
  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate)
  • polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate)
  • bei der berufsbegleitenden Ausbildung zur Ordinationsassistenz das Vorliegen eines Dienstverhältnisses gemäß § 5 Abs. 1
  • einschließlich Einverständniserklärung des/r Dienstgebers/in
  • vollendetes 18. Lebensjahr (vor Beginn der praktischen Ausbildung im MAB-Aufbaumodul

MAB-Basismodul (120 Stunden):

  • Erste Hilfe und Verbandlehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsberufe
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation

MAB-Aufbaumodul (190 Stunden):

  • Anatomie und (Patho-) Physiologie – Organsysteme
  • Administration
  • Diagnostische und therapeutische Maßnahmen
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
  • Arzneimittellehre
  • Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation

Nach positiver Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung ist man zur Führung der Berufbezeichnung „Ordinationsassistent/in“ berechtigt.

  • Kommissionelle Abschlußprüfung
  • Zeugnis als Ordinationsassistent/in
 Kursart: Ordinationsassistent/in Start: Mai 2024 !
 Kurszeiten: 660 Unterrichtseinheiten

Berufsbegleitend Abend -und Wochenendkurs

FR jeweils von 16:00 – 21:00 Uhr

SA, SO jeweils von 08:30 – 17:45 Uhr

Kurskosten:

€ 3.740,–* (Einmalzahlung!)

€ 3.990,–* (Ratenzahlung!)

Basis- und Aufbaumodul

* inkl. Bestätigung, dass während der Ausbildungszeit seitens des Kostenträgers eine Vollversicherung lt. MABG besteht. 

 Kursdauer: ca. sechs Monate – Voranmeldungen werden gerne entgegengenommen! Genaue Termine auf Anfrage!
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