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Ordinationsassistent/in - ein neues Berufsbild |
Am 01.01.2013 ist das neue Berufsgesetz für medizinische Assistenzberufe (MAB-Gesetz) in Kraft getreten. Es beinhaltet wesentliche Neuerungen der Berufsbilder der einzelnen Fachbereiche, speziell für Ordinationsassistenten/innen, die zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen zählen.
All jene Ordinationsgehilfen/innen, die bereits über eine Berufsberechtigung gemäß MTF-SHD-Gesetz verfügen, sind mit Inkrafttreten des MAB-Gesetzes zum 01.01.2013 berechtigt, die Tätigkeiten der Ordinationsassistenz auszuüben und die Berufsbezeichnung Ordinationsassistent/in zu führen, soweit sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Ob diese vorliegen, wie zum Beispiel die Blutabnahme, entscheidet die /der delegierende Ärztin/Arzt. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachschulung oder Anleitung durch die/den Ärztin/Arzt.
Übergangsbestimmung: All jene Personen, die bis 31.12.2013 eine Ausbildung zum/zur Ordinationsgehilfen/in nach den Bestimmungen des MTF-SHD-Gesetzes begonnen haben und diese bis 30.06.2014 erfolgreich absolvieren, sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, sind zur Ausübung des neuen Berufsbildes "Ordinationsassistenz" berechtigt.
Für jene Ordinationsangestellten ohne Ausbildung, besteht die Möglichkeit, ihre Berufsbezeichnung in "Ordinationsassistenz in Ausbildung" abzuändern und so unter Anleitung und Aufsicht bereits das Tätigkeitsspektrum der neuen Ordinationsassistenz auszuüben, wenn sich die Ärztin/der Arzt vergewissert hat, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Ordinationsassistenten/innen in Ausbildung müssen die entsprechende berufsbegleitende theoretische Ausbildung innerhalb von drei Jahren erfolgreich absolvieren.
Ausbildung: Die Ausbildung umfasst 660 Stunden, wobei die theoretische Ausbildung aus 310 Stunden und die praktische Ausbildung aus 350 Stunden besteht. Die Ausbildung in der Ordinationsassistenz kann gemäß § 25 Abs. 1 MAB-Gesetz auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses ( = duale Ausbildung) zu
erfolgen. Die theoretische Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem entsprechenden Lehrgang. Die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung hat innerhalb von drei Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.
Berufsbild: Das Tätigkeitsfeld des/der Ordinationsassistenten/in umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen sowie administrative Tätigkeiten in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden nach ärztlicher Anordnung und Aufsicht.
Tätigkeitsbereich: Während Ordinationsgehilfen/innen im Rahmen des MTF-SHD Gesetzes eher "einfache Hilfsdienste bei ärztlichen Verrichtungen" durchführen konnten, führt die neu geregelte Ordinationsassistenz zu einer Erweiterung des Tätigkeitsspektrum und es erfolgt nun nach dem MAB-Gesetz die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen. Der Tätigkeitsberiech der Ordinationsassistenz umfasst somit folgende Bereiche:
Voraussetzungen:
Kursinhalt:
MAB-Basismodul (120 Stunden):
MAB-Aufbaumodul (190 Stunden):
Abschluss:
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